
Der Tarifvertrag macht Vorgaben. Ergänzende Einzelheiten können zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden. In jedem Tarifvertrag gibt es viele solcher Klauseln, z. B. wie die wöchentliche Arbeitszeit verteilt oder nach welchen Grundsätzen die Beschäftigten entlohnten werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40085
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